Förderhinweise

Worauf es bei der Inanspruchnahme einer Förderung zu achten gilt

Was es zu beachten gilt

Bei der Beantragung von Förderungen kann vieles passieren, das im schlimmsten Fall dazu führt, dass eine Förderung nicht bewilligt wird oder verloren geht. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie bestmöglich unterstützen, typische Stolperfallen zu vermeiden und die Fördermittel effektiv für Ihr Vorhaben zu nutzen. So erhöhen Sie die Chancen, dass Ihre Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder nachhaltige Technik erfolgreich gefördert werden.

Vorhabenbeginn erst nach Bewilligung

Mit dem Projekt darf in der Regel erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. (Ausnahme: „förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ muss beantragt werden).

Eigenanteil / Kofinanzierung

Förderprogramme verlangen meist eine bestimmte Eigenfinanzierung durch das Unternehmen.

Doppelförderung ausschließen

Eine Maßnahme darf meist nicht gleichzeitig aus mehreren Programmen für dieselben Kosten gefördert werden.

Projektbindung / Zweckbindung

Geförderte Anlagen, Geräte oder Gebäude müssen für eine bestimmte Mindestlaufzeit zweckentsprechend genutzt werden

Nur förderfähige Kosten

Zuschüsse gelten nur für bestimmte, klar abgegrenzte Kostenarten (z. B. Investitionsmehrkosten gegenüber Standardtechnik, keine regulären Betriebskosten).

Fristen einhalten

Antragstellung, Verwendungsnachweis, Abrufung der Mittel – alles ist an konkrete Fristen gebunden.

Unternehmensbonität

Antragsteller müssen wirtschaftlich tragfähig sein, laufende Insolvenzverfahren schließen eine Förderung aus.

Dokumentationspflicht

Alle Projektschritte und Ausgaben müssen prüfbar dokumentiert werden (Rechnungen, Berichte, Fotos, Protokolle etc.). Zudem ist nach Projektabschluss ein Verwendungsnachweis zu erstellen.

Weitere Infos: Förder-ABC